ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VON STEEN ANTIEK

Teil A: Allgemeines

Artikel 1 Allgemeines

1.1 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Kaufvertrags oder sonstigen Vertrags, der zwischen Steen Antiek, dessen Handelsname Steen Antiekgroothandel.com ist, und dem Kunden geschlossen wird und zu dem die Lieferung von Waren gehört, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen gelten auch für die vor- und nachgelagerten Rechtsbeziehungen sowie für Zusatz- und Folgeaufträge und für den Online-Verkauf, es sei denn, die besonderen Bestimmungen des Online-Verkaufs weichen vom allgemeinen Teil ab; in diesem Fall gelten die besonderen Bestimmungen.

1.2 

Die Anwendbarkeit der vom Kunden verwendeten Geschäftsbedingungen wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Im letzteren Fall, wenn es einen Konflikt zwischen diesen Bedingungen und den vom Kunden angewandten Bedingungen gibt, haben die vorliegenden Bedingungen von Steen Antiek Vorrang.

1.3

Steen Antiek nimmt Aufträge von Personen an, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln, sowie von Verbrauchern. Steen Antiek liefert nur Produkte und Materialien. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmen können online auf der Website von Steen Antiek Bestellungen aufgeben. Die hier geltenden Bedingungen werden als Teil B „Online-Verkauf“ zusätzlich zu Teil A „Allgemeiner Teil“ hinzugefügt.

Artikel 2 Angebote/Aufträge

2.1 

Alle Angebote, in welcher Form auch immer, sind freibleibend, sofern nicht anders vereinbart.

2.2 

Bestellungen sind für Steen Antiek erst dann verbindlich, wenn sie von Steen Antiek schriftlich bestätigt worden sind.

Artikel 3 Muster

3.1 

Wenn der Kunde ausdrücklich die Zusendung von Mustern wünscht, müssen diese immer bezahlt werden, einschließlich etwaiger Versandkosten. 

3.2 

Muster müssen auch dann bezahlt werden, wenn sich das Muster und/oder das Beispiel auf einen Folgeauftrag bezieht, unabhängig davon, ob dieser ausgeführt wird oder nicht. 

3.3 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten, sofern in einem Abkommen nichts anderes vereinbart wird.

Artikel 4 Preise

4.1  

Alle von Steen Antiek in Rechnung gestellten Preise und Gebühren sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben sowie ohne die im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Kosten, sofern nicht anders angegeben.

4.2 

Die Rechnungsstellung erfolgt zu den im Vertrag genannten Preisen.

4.3 

Sind die Preise für bestimmte Produkte und/oder Verarbeitungen im Vertrag nicht festgelegt, so erfolgen Lieferungen und Weiterverarbeitungen auf der Grundlage einer Nachkalkulation.

4.4 

Angebote und/oder Ausschreibungen gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. 

Artikel 5 Preiserhöhungen

5.1

Steen Antiek ist berechtigt, den vereinbarten Preis für noch zu liefernde Waren zu erhöhen, wenn sich nach dem Angebot oder nach dem Abschluss des Vertrags die Kosten für Rohstoffe, Hilfsstoffe und Wechselkurse, ausgedrückt in der Währung des vereinbarten Preises, erhöhen.

5.2 

Wenn eine Erhöhung der kostenbestimmenden Faktoren nach dem Abschluss des Vertrages eintritt und die Erfüllung des Vertrages zum Zeitpunkt der Erhöhung noch nicht abgeschlossen ist, kann Steen Antiek auch diese Kosten weitergeben. Steen Antiek kann diese Kosten auch an den Kunden weitergeben.

5.3

Die in diesem Artikel genannte Preiserhöhung muss gleichzeitig mit der Zahlung der Hauptsumme oder der nächsten vereinbarten Zahlungsfrist gezahlt werden.

Artikel 6 Lieferung/Lieferfristen

6.1 

Die Kosten für die Lieferung der Waren gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.

6.2 

Die Lieferadresse muss für die allgemein üblichen Transportmittel gut erreichbar sein. Der Kunde muss für ausreichende Be- und Entlademöglichkeiten an der Lieferadresse sorgen. Für die Entladung der Güter und die Verladung einer eventuellen Rückladung stellt der Kunde unentgeltlich ausreichend Personal und (mechanische) Hilfsmittel zur Verfügung. Der Kunde unternimmt alles, um die Wartezeit zwischen der Benachrichtigung über die Ankunft an der Lieferadresse und dem Zeitpunkt, an dem mit dem Abladen der zu liefernden Waren begonnen werden kann, auf ein Minimum zu reduzieren.

6.3 

Die bloße Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist stellt keinen Verzug seitens Steen Antiek dar. Der Kunde ist in diesem Fall jedoch berechtigt, die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. 

6.4 

Steen Antiek ist jederzeit berechtigt, die Waren per Nachnahme zu liefern oder eine Vorauszahlung oder Sicherheit in der von ihr gewünschten Form zu erhalten.

6.5 

Rücksendungen sind nur zulässig, wenn Steen Antiek ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die Kosten der Rücksendung gehen immer zu Lasten des Kunden.

6.6 

Steen Antiek ist berechtigt, Aufträge in Teilen zu liefern und zu fakturieren, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.7 

Der Auftraggeber muss Steen Antiek vollständige und korrekte Informationen über (den Umfang) der auszuführenden Arbeiten geben. Wenn sich herausstellt, dass die Informationen unvollständig oder unrichtig waren und Steen Antiek deshalb zusätzliche Kosten entstehen, werden diese Kosten dem Kunden von Steen Antiek in Rechnung gestellt.

Artikel 7 Risiko 

7.1 

Das mit den Produkten verbundene Risiko geht ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem Steen Antiek sie dem Kunden zur Verfügung stellt.

7.2 

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm gemäß den Bestimmungen von Artikel 6.2 zur Verfügung gestellt werden.

7.3 

Die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes der gelieferten Produkte und der daraus resultierenden Schäden geht unmittelbar mit der Lieferung auf den Kunden über. 

Artikel 8 Zahlungen

8.1

Sofern nicht anders vereinbart, müssen die dem Kunden in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf einem von Steen Antiek anzugebenden Bankkonto eingehen. Einwände gegen die Höhe der Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus. Die Zahlungsbedingungen für Online-Käufe werden in Teil B Online-Verkäufe behandelt.

8.2 

Alle Zahlungen des Auftraggebers sind ohne Abzug oder Aufrechnung zu leisten.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder Schadensersatz zu verlangen.

8.3 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat, ist er sofort in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. 

Von diesem Zeitpunkt an schuldet der Kunde Steen Antiek auch Zinsen. Der Zinssatz beträgt 12% p.a., entspricht aber dem gesetzlichen Handelszinssatz, wenn dieser höher ist. Bei der Berechnung der Zinsen wird ein Teil eines Monats als voller Monat betrachtet.

8.4 

Im Falle einer Liquidation, eines (Antrag auf) Konkurses, eines (Antrag auf) Moratoriums, einer Pfändung von Vermögenswerten oder Forderungen des Auftraggebers oder im Falle eines anderen Umstandes, aufgrund dessen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, werden die Forderungen von Steen Antiek gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig.

8.5 

Steen Antiek ist jederzeit berechtigt, eine Sicherheit für die Zahlung des Kunden zu verlangen, ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Der Kunde gerät sofort in Verzug, wenn er diese Anforderung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfüllt. Steen Antiek hat dann das Recht, den Vertrag zu kündigen und seine Verluste vom Kunden zurückzufordern.

8.6 

Kommt der Auftraggeber einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nach, so gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten umfassen auch die nicht aufrechenbare Mehrwertsteuer.

8.7 

Wenn Steen Antiek höhere oder andere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, haben sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.

Artikel 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 

Steen Antiek behält sich das Eigentum an den im Rahmen des Vertrages an den Kunden gelieferten Waren vor, bis der vereinbarte Preis für diese Waren und die für den Kunden ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten vollständig bezahlt worden ist, sowie bis die Forderungen wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden beglichen worden sind.

9.2 

In Bezug auf die in Absatz 1 genannten Sachen verpflichtet sich der Kunde, keine Verfügungshandlungen vorzunehmen, wie z.B. diese Sachen zu verpfänden oder anderweitig aufzubewahren oder sie an Dritte zu übergeben, es sei denn, der Kunde hat zu diesem Zeitpunkt seine Verpflichtungen gegenüber Steen Antiek erfüllt.

9.3 

Wenn der Kunde gegen die in Absatz 2 genannten Verpflichtungen verstößt, ist Steen Antiek berechtigt, alle von Steen Antiek gelieferten Waren zu entfernen und zurückzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, Steen Antiek dabei jede Unterstützung zu gewähren, insbesondere indem er Steen Antiek und/oder den von ihr beauftragten Personen Zugang zum Unternehmen oder anderen vom Kunden genutzten Räumlichkeiten gewährt.

9.4 

Alle von Steen Antiek gelieferten Sachen, einschließlich aller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, (elektronischen) Softwaredateien usw., bleiben Eigentum von Steen Antiek, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen aus allen mit Steen Antiek geschlossenen Verträgen erfüllt hat. 

9.5

 Im Falle einer Pfändung, eines Konkurses oder einer (vorübergehenden) Zahlungseinstellung oder wenn Dritte Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten begründen wollen oder begründet haben, ist der

den Gerichtsvollzieher, der die Pfändung vornimmt, den Konkursverwalter, den Verwalter oder den betreffenden Dritten unverzüglich über die (Eigentums-)Rechte von Steen Antiek zu informieren und Steen Antiek unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

9.6 

Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zugunsten von Steen Antiek zu versichern und sie gegen alle üblichen Risiken wie (Wasser-)Schäden, Feuer, Explosion und Diebstahl versichert zu halten. Die Versicherungspolice ist Steen Antiek auf erstes Verlangen des Auftraggebers zur Einsichtnahme vorzulegen.

Artikel 10 Inspektion und Beschwerden

10.1 

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung sorgfältig zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Dabei muss der Auftraggeber prüfen, ob das Gelieferte in Qualität und Quantität dem entspricht, was vereinbart wurde.

10.2 

Der Auftraggeber kann sich nicht mehr auf einen Mangel der Leistung berufen, wenn er nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Entdeckung des Mangels oder der Tatsache, dass er ihn billigerweise hätte entdecken können, eine schriftliche Reklamation bei Steen Antiek eingereicht hat.

10.3 

Bei rechtzeitiger Reklamation gemäß dem vorstehenden Absatz bleibt der Kunde verpflichtet, die gekauften Produkte abzunehmen und zu bezahlen. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt. Wenn der Kunde mangelhafte Produkte zurückgeben möchte, muss dies mit vorheriger Zustimmung von Steen Antiek und auf die von ihr angegebene Weise geschehen. Die Produkte verbleiben dann auf Risiko des Auftraggebers.

10.4 

Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.

10.5 

Der Kunde ist verpflichtet, Steen Antiek bei der Untersuchung der Beschwerde in jeder Weise zu unterstützen. Der Kunde hat kein Recht auf Reklamation in Bezug auf Produkte, bei denen keine Prüfung der Reklamation durch Steen Antiek stattfinden kann.

Artikel 11 Garantie

11.1 

Ansprüche aus der Garantie bestehen nur, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Steen Antiek (sowohl finanziell als auch sonst) rechtzeitig und vollständig erfüllt hat. 

11.2 

Wenn ein Produkt innerhalb der Garantiezeit nicht mehr einwandfrei funktioniert, hat Steen Antiek die Wahl, entweder kostenlos ein neues Produkt gegen Rückgabe der mangelhaften Produkte zu liefern oder die Produkte gegen eine Gutschrift über die dem Kunden für die mangelhaften Produkte in Rechnung gestellten Beträge zurückzunehmen. Durch die Erfüllung einer dieser Leistungen wird Steen Antiek vollständig von seinen Garantieverpflichtungen entbunden und ist zu keiner weiteren (Schadenersatz-)Leistung verpflichtet.

11.3 

Wenn der Kunde sich auf eine vom Lieferanten des gelieferten Produkts gewährte Garantie berufen kann, gilt diese Garantie zwischen den Parteien unter der Voraussetzung, dass die von Steen Antiek gewährte Garantie niemals über den Umfang der vorliegenden Garantie hinausgehen wird. Die Garantiebestimmungen gelten unbeschadet der Rechte und Ansprüche, die das Gesetz dem Kunden zuweist. 

11.4 

Beim Kauf alter/antiker Produkte gelten die Artikel 11.1 bis 11.3 nicht für die Garantie. Diese Produkte werden verkauft, wie sie sind“. Der Kunde hatte die Möglichkeit, die Produkte vor Ort bei Steen Antiek oder durch von Steen Antiek zur Verfügung gestelltes Anschauungsmaterial zu besichtigen, und hat auf dieser Grundlage den Kaufvertrag abgeschlossen.

11.5

Diese allgemeinen Bedingungen gelten auch für den Austausch von Produkten.

Artikel 12 Haftung

12.1 

Die Haftung von Steen Antiek beschränkt sich auf den Schaden, den der Kunde erlitten hat und der die direkte und ausschließliche Folge eines Steen Antiek zuzurechnenden Fehlers ist. Für diesen Schaden besteht nur dann ein Anspruch auf Entschädigung, wenn Steen Antiek dagegen versichert ist oder vernünftigerweise hätte versichert sein müssen, und zwar höchstens bis zur Höhe des Betrags, den der Versicherer von Steen Antiek in dem betreffenden Fall auszahlt.

12.2 

Wenn es Steen Antiek nicht möglich ist, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Versicherung abzuschließen, oder nicht zu angemessenen Bedingungen, beschränkt sich der Schadensersatz auf den Betrag, den Steen Antiek für den betreffenden Vertrag berechnet hat (ohne Mehrwertsteuer).

12.3 

Steen Antiek haftet niemals für indirekte Schäden, die der Kunde oder Dritte erleiden, einschließlich Folgeschäden, Umweltschäden, entgangenem Gewinn, enttäuschten Erwartungen, (anderen) immateriellen Schäden und Schäden an den Rechten Dritter, einschließlich gewerblicher und geistiger Eigentumsrechte. Falls erforderlich, sollte der Kunde eine Versicherung abschließen, die solche Schäden abdeckt.

12.4 

Der Kunde schützt Steen Antiek vor allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit (der Verwendung) der Produkte.

12.5 

Der Auftraggeber schützt Steen Antiek vor allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Produkthaftung als Folge eines Fehlers in einem Produkt, das vom Auftraggeber an einen Dritten geliefert wurde und das aus von Steen Antiek gelieferten Produkten und/oder Materialien bestand oder teilweise bestand.

12.6 

Steen Antiek kann niemals für die Folgen eines falschen und/oder unsachgemäßen Gebrauchs der gelieferten Waren haftbar gemacht werden. Der Nutzer muss selbst prüfen, ob die Produkte für die von ihm vorgesehene Anwendung geeignet sind, und ist dafür verantwortlich. Steen Antiek kann niemals für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, die sich aus Ratschlägen, Empfehlungen, Berechnungen oder anderen Angaben (ob telefonisch oder anderweitig erteilt) in Bezug auf Artikel ergeben.

Artikel 13 Höhere Gewalt

13.1 

Wenn Steen Antiek ihre Lieferverpflichtungen aus einem Grund, den sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), nicht erfüllen kann, ist Steen Antiek, ohne in Verzug zu sein, berechtigt, die Lieferung der Waren aufzuschieben, bis die Situation der höheren Gewalt beendet ist.

13.2 

Dauert die höhere Gewalt länger als einen Monat, sind sowohl Steen Antiek als auch der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag für den noch nicht ausgeführten Teil einseitig und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, indem sie dies der anderen Partei mitteilen.

13.3 

Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall: Krieg, Revolution, Aufruhr, Feuer, Witterungsbedingungen, Überschwemmungen, Transportbeschränkungen, Krankheiten, Pandemien, behördliche Maßnahmen, einschließlich Import- und Exportmaßnahmen, Missernten, Ausfälle bei der Lieferung oder Bereitstellung von Rohstoffen, Energie oder Betriebsmitteln, einschließlich der Nichterfüllung von Lieferanten, von denen Steen Antiek solche Lieferungen bezieht, Streik, Defekte oder Schäden an Maschinen sowie jede andere Störung im Betrieb von Steen Antiek.

13.4 

Als höhere Gewalt gilt auch jeder Umstand, der außerhalb des Einflussbereichs von Steen Antiek liegt, unabhängig davon, ob er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war, und der die Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft verhindert oder erheblich erschwert oder verteuert.

13.5 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, wenn es sich um Umstände handelt, die dem Personal von Steen Antiek zuzurechnen sind.

Artikel 14 Auflösung und Beendigung

14.1

Steen Antiek ist berechtigt, den Vertrag und alle anderen laufenden Verträge zwischen den Parteien einseitig ganz oder teilweise aufzulösen und die gelieferte Ware ohne gerichtliche Intervention zurückzunehmen, ohne dass dem Kunden dafür ein Schadenersatz zusteht, wenn 

A.der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines anderen Betrages, den er Steen Antiek schuldet, im Rückstand ist. 

B. er für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt.

14.2 

Im Falle der Beendigung des Vertrages aus den im vorigen Absatz genannten Gründen wird jede Forderung, die Steen Antiek gegenüber dem Auftraggeber hat, sofort und in vollem Umfang fällig.

14.3 

Im Falle eines Konkurses oder eines Zahlungsaufschubs seitens des Auftraggebers ist Steen Antiek berechtigt, den Vertrag und alle anderen laufenden Verträge zwischen den Parteien für den nicht erfüllten Teil ohne gerichtliche Intervention einseitig aufzulösen, ohne dass dem Auftraggeber diesbezüglich ein Schadenersatz zusteht.

14.4 

Die Bestimmungen dieses Artikels berühren nicht das Recht der kündigenden Vertragspartei auf vollen Ersatz des ihr entstandenen Schadens. 

14.5 

Wenn der Kunde den Vertrag ohne Verschulden von Steen Antiek auflösen möchte und Steen Antiek zustimmt, wird der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst. In diesem Fall hat Steen Antiek Anspruch auf Entschädigung für alle finanziellen Verluste wie erlittenen Schaden, entgangenen Gewinn und entstandene Kosten.

Artikel 15 Anwendbares Recht, zuständiges Gericht und Auslegung der Bestimmungen

15.1

 Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle von Steen Antiek geschlossenen Verträge gilt das niederländische Recht. Alle Streitigkeiten, die zwischen Steen Antiek und dem Kunden entstehen, werden dem zuständigen Gericht in Overijssel vorgelegt, es sei denn, dass dies gegen zwingendes Recht verstößt.

 

15.2 

Das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (C.I.S.G.) findet keine Anwendung, ebenso wenig wie jede andere internationale Regelung, deren Ausschluss zulässig ist.

15.2 

Die Parteien können das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.

15.3 

Für die Auslegung des Inhalts und des Geltungsbereichs dieser Bedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.

TEIL B ONLINE-VERKÄUFE

Artikel 1 Das Angebot und die Informationen auf der Website: www. Antiekgroothandel.com

1.1 

Der Inhalt von Teil B ergänzt Teil A Allgemeines und umgekehrt, ist aber speziell für den Online-Verkauf bestimmt. 

1.2

Alle Angebote von Steen Antiek auf der Website sind freibleibend. Steen Antiek behält sich das Recht vor, das Angebot zu ergänzen oder zu ändern.

1.3

Steen Antiek bemüht sich um eine vollständige und genaue Beschreibung der in seinem Angebot und auf der Website angebotenen Produkte. Die Informationen auf der Website, wie z.B. Preise, Bilder, Ratschläge, (technische) Zeichnungen, (Produkt-)Filme sowie Größen und Gewichte der Produkte, sind nur als Hinweis zu verstehen. Der Käufer kann hieraus keine Rechte ableiten.

1.4

Alle Produkte auf der Website werden ohne Zubehör, wie auch immer genannt, geliefert, sofern nicht anders angegeben.

1.5

Steen Antiek haftet nicht für Druckfehler, Schreibfehler oder offensichtliche Irrtümer in einem Angebot oder in den Informationen auf der Website.

1.6

Steen Antiek kann nicht garantieren, dass die auf der Website gezeigten Farben genau mit der tatsächlichen Farbe des Produkts übereinstimmen. 

Artikel 2 Die Vereinbarung

2.1 

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer das Angebot von Steen Antiek auf der Website annimmt und die darin festgelegten (Zahlungs-)Bedingungen erfüllt.

2.2

Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung der ausreichenden Verfügbarkeit von Produkten und Teilen geschlossen.

Artikel 3 Lieferfrist

3.1

Die Lieferzeit wird ungefähr angegeben.

3.2

Die Lieferfrist beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen und die vereinbarte Zahlung geleistet worden ist.

3.3

Steen Antiek wird sich bemühen, die Lieferfristen einzuhalten. Steen Antiek haftet jedoch nicht für die schädlichen Folgen, die sich für den Käufer aus der Überschreitung der Lieferfristen ergeben, es sei denn, dass diese Haftung von Steen Antiek übernommen wird oder dass Steen Antiek seine Verpflichtung, sich nach besten Kräften zu bemühen, nicht erfüllt hat, was vom Käufer zu beweisen ist.

3.4

Die Überschreitung der Lieferfrist gibt dem Käufer nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen oder Schadenersatz zu verlangen.

Artikel 4 Lieferung und Gefahrübergang

4.1 

Der Ort der Lieferung ist die Adresse, die der Käufer Steen Antiek auf dem Bestellformular auf der Website mitgeteilt hat.

4.2 

Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren zur Lieferung angeboten, aber vom Käufer ohne Rechtsgrund nicht angenommen werden, auf das Risiko des Käufers. Im letzteren Fall kann Steen Antiek eine angemessene Entschädigung für die Lagerkosten verlangen.

4.3

Die Preise auf der Website enthalten die Mehrwertsteuer. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 5 Rücksendung und Widerrufsrecht

5.1

Steen Antiek akzeptiert keine Rücksendungen, es sei denn, ein Verbraucher kann sich auf sein Widerrufsrecht berufen. Ein Verbraucher hat eine gesetzliche Bedenkzeit von 14 Tagen, innerhalb derer er über die Website bestellte Produkte ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann. Dieses Rücktrittsrecht des Verbrauchers ist ausgeschlossen, wenn ein vom Verbraucher verursachter Schaden vorliegt.

5.2

Die Kosten für die Rücksendung der Produkte gehen zu Lasten des Käufers.

5.3 

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten unbeschadet etwaiger Ansprüche, die sich auf erteilte (Hersteller-)Garantien oder Nichtkonformität stützen.

Artikel 6 Zahlung und Preis

6.1 

Wenn nicht anders vereinbart, muss der Käufer den gesamten Kaufpreis im Voraus auf das Bankkonto von V.o.F. Steen Antiek in Almelo überweisen.

6.2

Alle Preise auf der Website verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, eventuellem Entsorgungsbeitrag und Versandkosten, sofern auf der Website nicht anders angegeben.

6.3

Steen Antiek ist nicht an Druck- und Satzfehler oder offensichtliche Fehler in den Preisen gebunden. In einem solchen Fall ist Steen Antiek nicht verpflichtet, das Produkt zum falschen Preis zu liefern.

6.4

Der Käufer ist verpflichtet, Steen Antiek unverzüglich auf eventuelle Ungenauigkeiten in den angegebenen oder übermittelten Zahlungsdaten hinzuweisen.

6.5

Änderungen oder Ergänzungen eines bereits abgeschlossenen Vertrags führen zu einer Änderung des vereinbarten Preises, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

Artikel 7 Einhaltung und Gewährleistung

7.1 

Steen Antiek garantiert, dass die Produkte dem Vertrag entsprechen und dass die Qualität der Produkte den (gesetzlichen) Vorschriften und Qualitätsanforderungen entspricht, die zum Zeitpunkt des Angebots für die betreffenden Produkte und/oder Materialien gelten.

7.2 

Steen Antiek ist nicht verantwortlich für die letztendliche Eignung der Produkte für die individuelle Anwendung durch den Käufer oder für die auf der Website oder im Angebot von Steen Antiek gegebenen Ratschläge in Bezug auf die Anwendung oder den Gebrauch der Produkte.

7.3 

Die Herstellergarantie wird auf neue Produkte gewährt, wie sie auf der Website von Steen Antiek oder in ihrem Angebot angegeben sind.

7.4

Ein Anspruch aus der Garantie oder wegen Nichtübereinstimmung erlischt, wenn der Käufer Steen Antiek nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung des Mangels oder des Fehlers benachrichtigt. Diese angemessene Frist beträgt zwei Wochen für einen Verbraucher und eine Woche für einen gewerblichen Käufer. Jeder Anspruch verjährt in jedem Fall zwei Monate nach Lieferung des Produkts.

7.5

Der Käufer muss die Produkte bei Erhalt auf sichtbare Mängel und Unzulänglichkeiten überprüfen.

7.6

Das Reklamationsrecht erlischt, wenn die Produkte verarbeitet, umverpackt oder der ursprüngliche Zustand der Ware auf andere Weise verändert wurde.

7.7

Ein Gewährleistungsanspruch oder eine Vertragswidrigkeit ist ausgeschlossen bei Mängeln, die z. B. auf folgende Ursachen zurückzuführen

a) Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung hätten entdeckt werden können;

b) Verwitterung und/oder normale Abnutzung;

c) nicht bestimmungsgemäße Verwendung, unsachgemäße Verwendung oder unzureichende (rechtzeitige) Wartung;

d) Installation, Montage, Änderung, Reparatur oder Ergänzungen durch den Käufer oder in dessen Auftrag;

e) Unvorhergesehene, vorübergehende oder dauerhafte schädliche Einflüsse auf die Umwelt;

f) Schäden und/oder Mängel, die während oder nach der Lieferung durch äußere Einflüsse entstanden sind

g) Brand, Einbruchdiebstahl, Kriegshandlungen oder Atomkatastrophen.

7.8

Die Garantiezeit wird durch die Neulieferung, den Austausch oder die Reparatur eines Produkts nicht verlängert oder erneuert. Auch bei rechtzeitiger Reklamation bleibt die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung und Abnahme der erteilten Aufträge bestehen.

Artikel 8 Haftung

8.1

Im Falle einer Haftung von Steen Antiek ist Steen Antiek niemals verpflichtet, einen höheren Schadensbetrag als den Rechnungsbetrag für die betreffende Lieferung zu ersetzen.

8.2

Steen Antiek haftet nicht für Folgeschäden, Handelsverluste, Schäden, die der Käufer infolge der Überschreitung der Lieferfrist erleidet, oder Schäden, die Dritte erleiden, an die die Produkte weitergegeben wurden, oder Dritte, mit denen der Käufer einen Vertrag geschlossen hat.

8.3

Der Käufer schützt Steen Antiek vor allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von Steen Antiek gelieferten Produkten, durch die diese Dritten einen Schaden erlitten haben, ungeachtet der Ursache oder des Zeitpunkts, zu dem dieser Schaden entstanden ist.

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